AGB´s Schockemöhle Online
1. Allgemeines – Geltungsbereich
Wir, die AOS-Ankumer Open Sales GmbH, eingetragen im Handelsregister des AG Oldenburg zu HRB 208582, Münsterlandstr. 51, 49439 Steinfeld (nachstehend auch nur der Veranstalter genannt), betreiben die Versteigerung von Pferden der Anbieter im Internet (hier auch nur Internetauktion genannt) im eigenen Namen und auf fremde Rechnung. Wir legen als Veranstalter für den Kaufvertrag mit dem Erwerber sowie für das Rechtsverhältnis zu dem Bieter (auch nur Nutzer oder Kunde genannt) und dem Züchter diese Online-Auktionsbedingungen (nachstehend auch nur AGB genannt) zugrunde.
Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Erwerbers die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Erwerber zwecks Ausführung eines abgeschlossenen Vertrages getroffen werden, sind in diesen AGB niedergelegt.
An Abbildungen, Videos, Zeichnungen, Beschreibungen und sonstigen Unterlagen, die von uns für die Auktion verwendet werden, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedürfen der Erwerber, der Bieter und jeder Dritte unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Unsere AGB gelten grundsätzlich in gleicher Weise gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) und gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), wenn nicht deren Geltung ausdrücklich im Hinblick auf einzelne Klauseln in ihrem Anwendungsbereich eingeschränkt ist.
2. Gestaltung und Abwicklung der Online – Auktion
2.1 Anmeldung (Registrierung) und Nutzerkonto
Die Teilnahme an einer Internetversteigerung ist nur denjenigen natürlichen oder juristischen Personen gestattet, die sich bei dem Veranstalter registriert haben. Bei der Eröffnung der Registrierung sind alle von dem Veranstalter in dem Anmeldeformular gestellten Fragen ordnungsgemäß und richtig zu beantworten und eventuell geforderte Kopien beizufügen. Sollten sich die bei der Registrierung angegebenen Daten ändern, ist der Nutzer verpflichtet, die Änderung der Nutzerdaten unverzüglich per E‑Mail an deckstation@schockemoehle.com mitzuteilen.
Das Absenden des Registrierungsformulars stellt gleichzeitig ein verbindliches Angebot an den Betreiber der Online-Plattform zum Abschluss eines Nutzungsvertrages dar. Wird die Registrierung angenommen, erhält der Nutzer eine Bestätigung per E‑Mail mit einem personalisierten Link. Hierdurch kommt zugleich ein Nutzungsvertrag mit dem Betreiber der Online-Plattform zustande. Um den Registrierungsprozess abzuschließen, muss der Nutzer auf den in der Bestätigungs-E-Mail enthaltenen Link klicken.
Eine Registrierung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gelöscht werden; in diesem Falle werden alle registrierten Daten endgültig gelöscht, soweit diese nicht für ein laufendes Bietungsverfahren oder die Abwicklung eines bereits erfolgten Erwerbes erforderlich sind. Die Löschung erfolgt in diesem Falle erst, wenn es endgültig ausgeschlossen ist, dass die Daten noch benötigt werden. Im Übrigen wird auf Ziff. 9 dieser AGB verwiesen. Der Löschungsauftrag muss per E‑Mail an deckstation@schockemoehle.com erfolgen.
Jeder Nutzer kann sich nur einmal registrieren. Die Registrierung ist nicht übertragbar.
Vertretung und Geschäftsfähigkeit
(a) Natürliche Personen können sich zur Nutzung nur anmelden, wenn sie volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sind.
(b) Vertretungsberechtigte natürliche Personen einer juristischen Person müssen namentlich genannt werden.
© Registrierte Nutzer erhalten ein Passwort. Jeder Nutzer ist verpflichtet, das Passwort geheim zu halten.
2.2 Ablauf der Internetversteigerung
(a) Die jeweilige Internetversteigerung beginnt mit einer von dem Veranstalter auf der Plattform in das Internet gestellten Offerte. Diese ist eine auf den Abschluss eines Kaufvertrages gerichtete Willenserklärung des Veranstalters. In der Offerte wird zugleich die Bietungszeit durch die Angabe von Auktionsbeginn und Auktionsende festgelegt. Diese Offerte kann nicht durch einfaches “ja” angenommen werden, sondern es handelt sich um eine vorweg erklärte Annahme des Höchstgebotes. Angenommen wird vom Veranstalter nur dasjenige Höchstgebot, dass innerhalb der genannten Bietungszeit von einem Bieter wirksam nach den Bedingungen dieser AGB abgegeben wird.
(b) Gebote können ausschließlich nur über die auf der Plattform installierte Maske für registrierte Bieter und nur online abgegeben werden. Gebote, die auf andere Weise abgegeben werden, werden nicht berücksichtigt, auch wenn sie dem Veranstalter während der Bietzeit zugehen. Gebote, bei denen der Bieter nicht erklärt hat, dass er mit der Geltung dieser AGB für seine Gebote einverstanden ist und die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen hat, werden ebenfalls nicht akzeptiert. Bis zum Ende der Versteigerung abgegebene Gebote, die für den registrierten Nutzer unter “Gebot” nach Maßgabe dieser AGB abgegeben werden, nehmen an der Versteigerung nur teil, wenn sie bis zum Ende der Versteigerung dem Veranstalter zugegangen sind. Die Übermittlung erfolgt auf Risiko des Bieters.
© Vor Abgabe eines Gebotes wird der Inhalt des Gebotes einschließlich der Kundendaten auf einer Übersichtsseite zusammengefasst. Der Bieter kann dort sein Gebot über die vorgesehenen Änderungsfelder korrigieren. Mit dem Anklicken des Buttons „Gebot abgeben“ gibt der Bieter ein verbindliches Gebot an den Veranstalter zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Nach der Abgabe des Gebotes erhält der Bieter vom Veranstalter eine automatisch generierte E‑Mail, die den Eingang des Gebotes bestätigt (Zugangsbestätigung). Diese Zugangsbestätigung stellt keine Vertragsannahme, sondern nur die Bestätigung der Teilnahme an der Versteigerung mit dem abgegebenen Gebot dar. Jedes Gebot eines jeden Bieters wird auflösend bedingt durch die Abgabe eines höheren Gebotes abgegeben. Der jeweilige Bieter ist bis zum Ende der Bietzeit an das abgegebene Gebot gebunden. Gebote, die unter dem Mindestgebot liegen, nehmen an der Versteigerung nicht teil, auch wenn dem Veranstalter kein höheres Gebot bis zum Ende Versteigerung zugeht. Der Kaufvertrag über das versteigerte Pferd kommt ohne gesonderten Zuschlag durch das wirksam abgegebene Höchstgebot des registrierten Bieters (Nutzers oder Kunden) am Ende der Bietzeit zustande.
(d) Ein wirksames Gebot muss dem Mindestgebot entsprechen und im Übrigen mindestens einen Bietungsschritt über dem Gebot des Vorbieters liegen. Der Bietungsschritt beträgt bei den in die Auktion eingestellten Pferden 500,00 €. Der Bieter wird über E‑Mail oder auf andere geeignete Weise auf der Internetplattform darüber unterrichtet, dass sein Gebot akzeptiert wird und ebenso, wenn er überboten worden ist.
Alle angegebenen Gebote verstehen sich in EUR zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer (z.Zt. 19%).
(e) Unterrichtung vom Vertragsschluss: Derjenige Bieter, der am Ende der Versteigerung das höchste wirksame Gebot abgegeben hat, wird hierüber per E‑Mail oder auf andere Weise auf einem dauerhaften Datenträger in Textform benachrichtigt. Der Zugang der Benachrichtigung ist die Bestätigung des bereits abgeschlossenen Kaufvertrages und nicht zusätzliche Voraussetzung für dessen Zustandekommen. Bieter, die nicht das Höchstgebot abgegeben haben, erhalten keine Benachrichtigung. Das Höchstgebot wird lediglich anonym auf der Plattform unverzüglich nach Ablauf der Bietungszeit genannt. Die Benachrichtigung an den Erwerber beinhaltet gem. § 312 f BGB eine Bestätigung des Vertrages, in der der Vertragsinhalt wiedergegeben ist und enthält die in Artikel 246 a des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch erforderlichen Angaben einschließlich der Widerrufsbelehrung.
(f) Wir sind nach unserem Ermessen berechtigt, registrierte Bieter für einzelne Auktionen einzelner Objekte oder für eine bestimmte Zeit oder generell zu sperren und damit beschränkt oder unbeschränkt aus der Berechtigung an der Teilnahme von Auktionen auszuschließen. Dieses ist nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, aus dem sich ergibt, dass für uns das Fortbestehen eines Rechtsverhältnisses zu der gesperrten Person nicht mehr zumutbar ist.
(g) Der Veranstalter kann eine Auktion jederzeit vor Ende der Bietzeit abbrechen, wenn er dies bei Vorliegen eines sachlichen Grundes nach billigem Ermessen entscheidet. Bei Systemausfällen auf Grund technischer Gegebenheiten ist der Veranstalter ebenfalls berechtigt, die Auktion abzubrechen. insoweit behalten wir uns ausdrücklich den Widerruf unserer jeweiligen in das Internet gestellten Offerte gem. 3 vor. Die Entscheidung über den Abbruch wird auf der Internet-Plattform unter schlagwortartiger Angabe des Grundes mitgeteilt. Die bereits abgegebenen Gebote erlöschen mit der Mitteilung ersatzlos. Dieser Vorbehalt zum Widerruf unseres Angebotes auf Verkauf an den Höchstbietenden erlischt bei einer entsprechend der Ankündigung durchgeführten und mit Ablauf der Bietzeit beendeten Auktion mit Ende der Auktion, ohne dass es einer gesonderten Erklärung von uns bedarf. Schadensersatzansprüche von Bietern bei technischen Problemen der Abwicklung der Internet-Auktion, insbesondere bei Systemausfällen, Nichtzugang von Geboten oder deren Zurückweisung aus technischen Gründen sind ausgeschlossen.
(h) Der Veranstalter unterhält während der laufenden Auktionen eine Hotline, die in dem auf der Internet-Plattform angegebene Zeit mit den dort genannten Gebühren zu Lasten des Anrufers erreichbar ist. Diese Hotline dient nur der Behebung von Abwicklungsproblemen und nicht der Entgegenahme von Geboten. Über die Hotline werden weder Zusagen gemacht, noch vertragliche Vereinbarungen, gleich welcher Art, geschlossen.
3. Angaben zum Versteigerungsobjekt
Die auf der Plattform zur Versteigerung eingestellten Pferde werden mit folgenden Angaben angeboten:
Pferdename, Geschlecht, Alter, Farbe, Größe, Bilder, Video, Abstammung.
Die vorstehenden Angaben stellen lediglich eine Beschreibung des Versteigerungsobjektes dar, der Veranstalter übernimmt damit keine Garantie für eine entsprechende Beschaffenheit und die Angaben sind auch nicht Inhalt einer Beschaffenheitsvereinbarung im Hinblick auf den künftigen Kaufvertrag. Die Größenangaben sind ca.-Werte. Eine Differenz zur tatsächlichen Größe ist möglich.
Es wird keine Garantie für die Zuchttauglichkeit des eingestellten Pferdes übernommen. Insbesondere wurde die Befruchtungsfähigkeit von Hengsten und die Zuchtfähigkeit von Stuten vom Veranstalter nicht geprüft. Die Befruchtungsfähigkeit oder Zuchtfähigkeit sind keine vereinbarte Beschaffenheit.
Angegeben wird außerdem das Mindestgebot (in Euro) für das in die Internetauktion eingestellte Pferd.
Der Standort des Pferdes zum Zeitpunkt nach der Beendigung der Internetauktion ist beim Veranstalter. Aufgrund der technischen und organisatorischen Abwicklung der Internetauktion ist eine Besichtigung des Pferdes vor dem Abschluss des Kaufvertrages nur nach vorheriger Absprache möglich.
Die in die Internetauktion eingestellten Pferde sind zur Vorbereitung auf die Internetauktion klinisch untersucht worden. Darüber hinaus sind alle 2j. und älteren Pferde geröntgt worden. Es wurden hierbei Röntgenaufnahmen folgender Standardprojektionen angefertigt:
Zehe vorne beidseits 90°, Huf vorne beiderseits 90° und Huf vorne beidseits 0° nach Oxspring
Zehe hinten beidseits 90°, Sprunggelenk beidseits 0°, ca. 45°, ca. 135°
Knie beidseits ca. 90° und 180°
Über die vorgenommene klinische Untersuchung ist ein tierärztliches Untersuchungsprotokoll erstellt worden, das von den registrierten Kunden über einen Link bei dem in die Versteigerung eingestellten Pferd eingesehen werden kann. Dem Bieter wird empfohlen, sich das tierärztliche Untersuchungsprotokoll auf seine eigenen Kosten von einem eigenen Tierarzt interpretieren zu lassen. Dieser kann die Röntgenbilder von dem herstellenden Tierarzt auf Kosten des Bieters anfordern. Dem Bieter wird dringend empfohlen, von dieser Möglichkeit der Unterrichtung über den gesundheitlichen Zustand des jeweiligen Pferdes im eigenen Interesse Gebrauch zu machen. Er kann kein Gebot abgeben, solange er nicht erklärt hat, dass er den Hinweis auf die Möglichkeit der Einsichtnahme in die angefertigten Untersuchungsunterlagen zur klinischen Untersuchung und in die Röntgenbilder erhalten hat. Das Ergebnis in Form objektiver Befunderhebung des sich ausschließlich auf die klinische Untersuchung beziehenden schriftlich erstellten und einsehbaren Untersuchungsprotokolls sowie der auf den Röntgenbildern ersichtliche Zustand ist eine Beschreibung der gesundheitlichen Verfassung des in die Internetauktion eingestellten Pferdes, stellt aber keine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 434 BGB dar.
Angegeben wird weiterhin für das in die Internetversteigerung eingestellte Pferd das Mindestgebot in EURO. Der Standort des Pferdes während der Auktion und zum Zeitpunkt nach der Beendigung der Auktion ist beim Veranstalter.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle angegebenen Preise und Gebote verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer (z.Zt. 19%). Diese wird auf den Rechnungen gesondert ausgewiesen. Der Abrechnungsbetrag wird wie folgt berechnet:
Zuschlagspreis
+ 6% Kommissionsgebühr
= Nettobetrag
+ Mehrwertsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz (19%)
= Abrechnungsbetrag
Mit der Bestätigung des Kaufvertragsabschlusses erhält der Bieter die Rechnung mit Angabe des Preises und der Umsatzsteuer.
Der Abzug von Skonto ist unzulässig.
Der Kaufpreis ist sofort und ohne Abzug bei Bestätigung des Kaufvertragsabschlusses fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Die Übergabe des ersteigerten Pferdes an den Erwerber oder an den Beförderer erfolgt erst nach Zahlung des Kaufpreises. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach nachstehendem Abs. (8) auch bei fristgerechter Zahlung zusätzliche Standkosten anfallen können.
Aufrechnungsrechte stehen dem Erwerber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Erwerber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4.2 Abholung des Pferdes / Erfüllungsort / Gefahrübergang
Grundsätzlich gelten die Bietungspreise ab Standort des Pferdes bei Selbstabholung durch den Erwerber. Der angegebene Standort ist der nach dem abgeschlossenen Vertrag vereinbarte Erfüllungsort.
Der Versand des ersteigerten Pferdes erfolgt auch auf Wunsch des Erwerbers nicht. Wir sind aber bereit, auf Anfrage unverbindlich mehrere Spediteure mit Kontaktdaten zur Auswahl zu benennen, die den Transport im Auftrag und auf Rechnung des Erwerbers gegen Vergütung als günstige Standardlieferung übernehmen.
Mit Abschluss des Kaufvertrages geht die Gefahr i.S.d. § 446 BGB auf den Käufer über, auch wenn das Pferd zunächst noch im Gewahrsam des Veranstalters oder Anbieters verbleibt.
Das ersteigerte Pferd muss innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach dem Erwerb am Standort Zug um Zug gegen Zahlung des Erwerbspreises oder gegen Vorkasse von dem Erwerber abgeholt werden und wird bis dahin von dem Veranstalter unentgeltlich verwahrt und versorgt. Ab dem 15. Tag berechnen wir kalendertäglich für die Verwahrung und Versorgung des ersteigerten Pferdes unbeschadet der weiterbestehenden Verpflichtung zur Abholung pro Kalendertag einen Betrag von 10€ zzgl. gesetzlicher MwSt.
5. Mängelrechte
Bei einem Mangel des ersteigerten Pferdes gelten grundsätzlich – mit Ausnahme des Anspruches auf Schadensersatz — die gesetzlichen Vorschriften. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels des Pferdes gelten die in Abs. 6 genannten Regelungen der Schadensersatzhaftung und ‑begrenzung.
6. Schadensersatzhaftung und ‑begrenzung
(a) Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit dem Verkäufer keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(b) Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern er schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte
Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte.
© Soweit dem Kunden im Übrigen wegen einer fahrlässigen Pflichtverletzung ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung des Verkäufers auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(d) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(e) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als vorstehend vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
(f) Die Begrenzung nach Abs. (e) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
(g) Soweit die Schadensersatzhaftung des Verkäufers ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an den versteigerten Pferden geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises nebst Kommissionsgebühr und Mehrwertsteuer auf den Erwerber über. Die Eigentumsübertragung bleibt bis zur Zahlung sämtlicher fälliger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vorbehalten.
Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne Zustimmung des Veranstalters bzw. Verkäufers nicht gestattet.
8. Verjährung, Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche einschließlich der Ansprüche auf Schadensersatz beträgt 12 Monate, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für die in § 437 BGB bezeichneten Ansprüche, wenn der Erwerber Verbraucher ist und das gekaufte Pferd nicht als gebrauchte Sache im Sinne des § 475 Abs. 2 BGB zu bewerten ist. In diesem Falle beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre.
Sofern der Erwerber Unternehmer im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB ist, setzen die Mängelansprüche des Erwerbers voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist
9. Gerichtsstand – Erfüllungsort — Datenschutz
Sofern der Kunde Kaufmann und die streitige Geschäftsbeziehung dem Betrieb seines Handelsgewerbes zuzurechnen ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Für alle Rechte und Pflichten aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gilt das unvereinheitlichte deutsche Recht, namentlich das Recht des BGB/HGB. Die Geltung des UN-Kaufrecht (CISG: Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980) wird ausgeschlossen.
Datenschutz
Wir erheben und speichern die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Kunden. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden beachten wir die gesetzlichen Bestimmungen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der in unserem Online-Angebot abrufbaren Datenschutzerklärung. Der Kunde erhält auf Anforderung jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.
10. Schlussbestimmungen
(a) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gibt es in deutscher und in englischer Fassung. Für den Fall von Widersprüchen gilt die deutsche Fassung allein; bei Auslegungen ist die deutsche Fassung auch für die Auslegung der englischen Fassung in erster Linie heranzuziehen und maßgebend.
(b) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Internet-Versteigerungsbedingungen für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Auf etwaige Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen während laufender Auktionen werden die zugelassenen Bieter per E‑Mail gesondert hingewiesen. Die geänderten bzw. ergänzten Bedingungen finden erst Anwendung, wenn der Bieter nach Erhalt des Hinweises erneut ein Gebot abgibt.
© Die EU-Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (sogen. „OS-Plattform“) bereitgestellt. Die OS-Plattform soll der außergerichtlichen Streitbeilegung im Rahmen von Streitigkeiten aus Online-Verträgen, dienen. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: http:://ec.europa.eu/consumers/odr.
Gemäß § 36 VSBG informieren wir darüber, dass wir zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet sind.
(d) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.